Satzung des ARV

Apenrader Ruderverein – Satzung

5. Januar 2018

1. Name, Sitz und Zweck

Der Name des Vereins ist »Apenrader Ruderverein«.
Der Sitz des Vereins ist Apenrade.
Der Zweck des Vereins ist im Rahmen deutscher Sprache und Kultur seinen Mitgliedern die Ausübung des Rudersports und andere Wassersportarten und die Pflege der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Der Apenrader Ruderverein ist dem Nordschleswigschen Ruder-Verband, dem Dansk Forening for Rosport sowie Dansk Gymnastik- og Idrætsforening
angeschlossen.

2. Schrift- und Verhandlungssprache

Die Schrift- und Verhandlungssprache ist deutsch.

3. Flagge und Abzeichen

Der Verein führt eine blaugeränderte Flagge aus weißem Stoff mit den schwarzen Buchstaben »ARV« in einem roten Kreis.
Das Abzeichen des Vereins besteht aus einer Nadel mit der Ausführung der Vereinsflagge in Emaille.

4. Mitglieder und Ehrenmitglieder, Aufnahme, Austritt und Ausschluss, Rechte und Pflichten der Mitglieder

4.1. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.

Zu Ehrenmitgliedern können Personen, die sich um den Verein besondere Verdienste erworben haben, vom Vorstand ernannt werden. Sie haben sämtliche Rechte der aktiven Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit. Ein Ehrenmitglied bekommt vom Verein eine Ehrenurkunde und Ehrennadel überreicht.

4.2. Als Mitglied kann jede Person aufgenommen werden, die die Aufnahme beantragt und den Zweck des Vereins befürwortet. Aktiv rudernde Mitglieder müssen ihre Schwimmfähigkeit bestätigen. Die Schwimmfähigkeit wird in den Regeln des Vereins näher definiert. Die Bestätigung der Mitgliedschaft erfolgt durch den Vorstand.

4.3. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand.

4.4. Der Vorstand ist berechtigt, ein Mitglied, das in irgendeiner Weise das Ansehen des Vereins gefährdet, sich grobe Verstöße gegen die Satzungen oder die bestehenden Ordnungen zuschulden kommen läßt oder aber sich unkameradschaftlich verhält, zum Austritt aufzufordern bzw. mit sofortiger Wirkung auszuschließen. Das betroffene Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Fall bei der nächstenHauptversammlung vorzutragen.

4.5. Rechte der Mitglieder:

a) Sämtliche Mitglieder haben das Recht auf Teilnahme an den Mitglieder- und Hauptversammlungen. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die mindestens 15 Jahre alt sind.
b) Sämtliche Mitglieder haben das Recht auf Benutzung der Einrichtungen des Vereins gemäß den diesbezüglichen Ordnungen.
c) Alle aktiven Mitglieder haben das Recht auf Benutzung der Boote im Sinne der Bootsbenutzungsordnung.

4.6. Pflichten der Mitglieder:

a) Jedes Mitglied hat sich nach den Satzungen, den Beschlüssen des Vorstandes und den jeweiligen Ordnungen zu richten.

b) Ein jedes Mitglied muß den auf der Jahreshauptversammlung festgesetzten Beitrag zahlen.

5. Beiträge, Geschäftsjahr

Die Höhe der Beiträge der aktiven und passiven Mitglieder wird von der Hauptversammlung festgelegt. Anträge auf Beitragsänderungen müssen in der Tagesordnung ausgewiesen werden.

Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
Aktiven Mitgliedern können in begründeten Einzelfällen Beitragsermäßigungen gewährt werden.
Sofern ein Mitglied mit seinem Mitgliedsbeitrag ein Jahr in Verzug ist, ist dies als Antrag auf Austritt aufzufassen.
Das Geschäftsjahr deckt sich mit dem Kalenderjahr.

6. Der Vorstand, Vorstandssitzungen, Revisoren

Zusammensetzung des Vorstandes (m/w):

Der Vorstand setzt sich aus mindestens sieben Mitgliedern, davon anstrebend 1 bis 2 Kajakmitglieder, zusammen, er konstituiert sich selbst. Folgende Posten müssen besetzt sein:
– 1.Vorsitzender
– 2. Vorsitzender
– Kassierer/in
– Schriftwart/Schriftwärtin

Außerdem werden jährlich zwei Suppleanten gewählt.

Die Jahreshauptversammlung wählt den Vorstand.

Die Wahl der Vorstandsmitglieder erfolgt für zwei Jahre, in ungeraden Jahren werden drei, in den geraden Jahren werden vier Mitglieder gewählt. Der Jugendvertreter/die Jugendvertreterin wird im Laufe des Geschäftsjahres bis zum 1. Juni von den jugendlichen Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählt.

Zur Vertretung des Vereins als juristische Person ist der 1. Vorsitzende berechtigt; im Verhinderungsfall sein/e Vertreter/in.

Sitzungen des Vorstandes müssen mindestens viermal im Jahr stattfinden.

Mitgliederversammlungen finden in Verbindung damit halbjährlich einmal statt.

Die Einberufung zu einer Sitzung erfolgt mit einer Frist von acht Tagen. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Sitzung. – Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Über den Verlauf der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt, das die Beschlüsse in genauer Fassung enthält.

Das Protokoll wird vom Vorsitzenden und dem Schriftwart unterzeichnet; eine Kopie wird im Verein ausgehängt.

Die Wahl von zwei Revisoren (m/w) erfolgt jährlich auf der Jahreshauptversammlung. Sie dürfen dem Vorstand nicht angehören. Die Revisoren prüfen die Jahresabrechnung des Kassenwartes und tragen über den Befund einen Vermerk in das Kassenbuch ein. Liegen keine wesentlichen Beanstandungen vor, ist dem Kassenwart auf der Jahreshauptversammlung Entlastung zu erteilen. Die Revisoren haben das Recht, jederzeit eine Prüfung der Rechnungsführung und der Kasse vorzunehmen. Sollte einer der Revisoren aufgrund von Krankheit oder aus anderen Gründen diese Aufgabe nicht wahrnehmen können, ist die Bescheinigung des anderen Rechnungsprüfers ausreichend.

7. Hauptversammlung

7.1. Die Hauptversammlung ist das höchste beschlußfassende Organ des Vereins.

7.2. Eine Hauptversammlung wird durch schriftliche Einladung an die Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung sowie durch Anzeige in der deutschen Tageszeitung – mit einer Mindestfrist von acht Tagen – einberufen.

Hierauf kann verzichtet werden, wenn die Herbstausgabe der Vereinsmitteilungen bereits einen entsprechenden Hinweis enthält.

7.3. Die ordentliche Jahreshauptversammlung muß innerhalb eines Monats nach Abschluß des Geschäftsjahres abgehalten werden.
7.4. Die Tagesordnung einer ordentlichen Jahreshauptversammlung muß folgende Punkte beinhalten:

  • Wahl des Versammlungsleiters (m/w)
  • Vortrag und Genehmigung des Protokolls
  • Jahresbericht des Vorstandes
  • Jahresbericht des Kassenwartes und eventuelle Entlastung
  • Ausblick auf die Budgetplanung des laufenden und der folgenden Jahre.
  • Behandlung eingegangener Anträge
  • Beiträge
  • Wahlen zum Vorstand und Wahl der Revisoren (m/w)
  • Verschiedenes

Weitere Tagesordnungspunkte sowie Anträge an die Versammlung müssen dem Vorstand spätestens eine Woche nach Schluß des Geschäftsjahres vorliegen. Dringlichkeitsanträge können nur mit einer Zweidrittelmehrheit in die Tagesordnung aufgenommen werden. Satzungsänderungen sind davon ausgenommen.

7.5. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt.

Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Beschlüsse werden in einem Protokoll festgehalten, das vom Schriftwart sowie vom Vorsitzenden unterschrieben wird.

7.6. Eine außerordentliche Hauptversammlung muß einberufen werden, wenn mindestens 25 Mitglieder dies schriftlich oder die Mehrheit des Vorstandes es beantragen. Dem Antrag ist ein Vorschlag zur Tagesordnung beizulegen.

8. Auflösung und Vermögenssicherung

8.1. Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer eigens dazu einberufenen Hauptversammlung mit Vierfünftelmehrheit beschlossen werden. Kommt eine solche Mehrheit nicht zustande, kann der Verein auf einer frühestens vierzehn Tage später stattfindenden Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

8.2. Die jeweiligen Vorstandsmitglieder sind in diesem Falle die gesetzlichen

Liquidatoren und fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

8.3.Über die weitere Verwendung des Vereinsvermögens bestimmt der einschlägige Paragraph der Satzungen des Nordschleswigschen Ruder-Verbandes.

Diese Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung am 25. Januar 2018 angenommen und hebt sämtliche älteren Satzungen und Bestimmungen auf.

Apenrade, den 25. Januar 2018

gez.

Der Vorstand

Vorstandsmitglieder:

Peter Asmussen, Helga Woltmann, Rüdiger Bartling, Gerd Larsen, Volker Seemann, Margrit Seemann, Marion Boisen, Birgit Boisen, Frauke Candussi, Simon Eggert, Knud Rasmussen, Johannes Thomsen, Helle Kjærgaard